.

Homeoffice - Sind fehlende Homeoffice-Tage ein Ausschlusskriterium für Werbungskosten?

Homeoffice - Sind fehlende Homeoffice-Tage ein Ausschlusskriterium für Werbungskosten?

Bei mehr als 26 Tagen im Jahr im Homeoffice, können bis zu 300 Euro als Werbungskosten speziell für Ausgaben in Zusammenhang mit der Tätigkeit im Homeoffice im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Falls der Dienstgeber die Homeoffice-Tage nicht am Jahreslohnzettel anführt, kann es dazu kommen, dass das Finanzamt die Geltendmachung von Werbungskosten nicht anerkennt.

Ein Fall zeigte, dass fehlende Homeoffice-Tage auf dem Lohnzettel kein Ausschlusskriterium sind. Das Bundesfinanzgericht entschied, dass der Lohnzettel keine bindende Wirkung hat. Das Finanzamt muss eigenständig die Voraussetzungen prüfen und kann nicht automatisch von der Richtigkeit des Lohnzettels ausgehen. Das Fazit lautet somit, dass der Arbeitnehmer auch ohne entsprechende Angaben auf dem Lohnzettel Werbungskosten für Homeoffice geltend machen kann, solange die Anforderungen erfüllt sind.

erstellt am 04/03/2024 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

zurück