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Ein Steuerberater darf kein Teuerberater sein

Ein gut funktionierendes Rechnungswesen ist die Grundlage für alle wichtigen Entscheidungen in einem Unternehmen. Über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die sich oft ändernden gesetzlichen Bestimmungen immer aktuell informiert zu sein, ist sehr schwierig. Warum also nicht einen Spezialisten mit dieser Aufgabe betreuen? Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an:

Gründungsberatung

Gründungsberatung

Sie wollen eine Firma gründen, aber wissen nicht genau, welche Rechtsform für Sie die beste ist oder wie die Firmengründung überhaupt funktioniert?

Bei dieser und vielen anderen Fragen in Zusammenhang mit Firmengründungen können wir Ihnen helfen.

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Gemeinsam sehen wir uns Ihre Ausgangssituation an und klären die gesetzlichen Möglichkeiten. Hierbei werden folgende Themen besprochen:

  1. Welche Tätigkeit üben Sie aus?
  2. Wie ist diese Tätigkeit rechtlich einzuordnen?
  3. Abklärung der Sozialversicherungspflicht
  4. Gewerberechtliche Informationen
  5. Möglichkeiten der Rechtsformwahl

In weiterer Folge übernehmen wir die Vertretung vor den Behörden und begleiten Sie bei allen weiteren Schritten. Diese Begleitung umfasst unter anderem:

  • Steuerliche Registrierung beim Finanzamt und anderen Behörden
  • Steuerliche Begleitung bei der Gesellschaftsgründung
  • Unterstützung beim Ansuchen von Förderungen
  • Unterstützung beim Aufbau eines soliden Rechnungswesens


Bei uns ist jeder eine große Nummer: Wir sind Steuerberater auch für Kleinstunternehmer

Bei uns ist jeder eine große Nummer: Wir sind Steuerberater auch für Kleinstunternehmer

Sie waren bisher ausschließlich angestellt und haben nun beschlossen, einen Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen? Wir unterstützen Sie schon in den Anfängen der Selbststänigkeit dabei, die steuerlich richtigen Entscheidungen zu treffen und mögliche Stolperfallen zu vermeiden.

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Finanzamt

Egal ob Sie mit Gewerbeschein arbeiten oder ohne Gewerbeschein als neuer Selbstständiger tätig sind, selbst wenn Sie in einem freien Dienstverhältnis arbeiten, in allen Fällen muss auf jeden Fall eine Einkommensteuererklärung, vielleicht sogar eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden.

Sozialversicherung

Es gibt nicht nur die steuerlichen Aspekte zu beachten, sondern auch die Sozialversicherungspflicht miteinzukalkulieren. Sobald Sie einen Gewerbeschein anmelden, sind Sie grundsätzlich bei der SVA pflichtversichert. Es gibt allerdings Ausnahme von der Versicherungspflicht, über die wir Sie gerne informieren.



Arbeitnehmerveranlagung - die Steuererklärung für Angestellte

Arbeitnehmerveranlagung - die Steuererklärung für Angestellte

Viele Österreicher sind der Meinung, dass man nur dann zum Steuerberater gehen sollte, wenn man selbstständig ist. Doch auch als Arbeitnehmer kann man mehr von der Steuer absetzen, als vielen bewusst ist.

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Mittlerweile gibt es die antragslose Veranlagung, was bei vielen Angestellten zu großen Steuergutschriften führt, ohne dass sie selber aktiv eine Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt abgeben müssen. Trotzdem kann es sich in vielen Fällen auszahlen, eine Arbeitnehmerveranlagung zu machen, da einerseits Ausgaben in Zusammenhang mit dem Angestellenverhältnis, aber auch Ausgaben wie Krankheitskosten, Kinderbetreuungskosten oder diverse Versicherungen im Rahmen der Steuererklärung abgesetzt werden können.

Die Arbeitnehmerveranlagung kann auch noch 5 Jahre nach Ablauf eines Kalenderjahres abgegeben werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass Sie im Jahr 2019 noch die Arbeitnehmerveranlagungen der Jahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 abgeben können.

In folgenden Fällen kann sich eine Arbeitnehmerveranlagung möglicherweise für Sie auszahlen:

  • Unternehmen Sie Dienstreisen, verwenden Sie ihr privates Telefon auch für die Arbeit oder arbeiten Sie von zuhause aus?
  • Haben Sie Ausgaben für Kinderbetreuung?
  • Besucht Ihr Kind eine Ausbildungsstätte außerhalb Ihres Wohnorts?
  • Pendeln Sie mit dem Auto in die Arbeit, weil der Arbeitsweg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unerverhältnismäßig lang ist?
  • Haben Sie eine Fortibildung, Ausbildung oder Umschulunge gemacht, für die Ihr Arbeitgeber nichts dazu gezahlt hat?

Wenn einer dieser Fälle auf Sie zutrifft, melden Sie sich bei uns, wir können Ihnen dabei helfen die zuviel gezahlte Steuer vom Finanzamt zurückzuholen.



Buchhaltung - Outsourcing ohne Sorgen

Buchhaltung - Outsourcing ohne Sorgen

Das Rechnungswesen bildet den Kern jedes Unternehmens. Monatliche Auswertungen sind ein wichtiges Planungs- und Steuerungsinstrument, auf denen viele wichtige Unternehmensentscheidungen basieren.

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Die Auslagerung der Buchhaltung und Lohnverrechnung bietet die Vorteile, dass Ihr Rechnugnswesen stets auf dem aktuellen gesetzlichen Stand ist, sich Sie und Ihre Mitarbeiter auf das Kerngeschäft konzentrieren können und für Sie keine extra Kosten für teure EDV-Programme und Fachpersonal anfallen.

Die Auslagerung der Buchhaltung sichert deren materielle und formelle Richtigkeit sowie die fristgerechte Abwicklung aller Meldungen an das Finanzamt. Durch ein stets aktuelles Rechnungswesen können Sie schneller Entscheidungen treffen, bei denen wir Sie gerne durch unser Wissen unterstützen.

Unsere Angebot umfasst:

  • Führung der laufenden Buchhaltung
  • Kontrolle der Belege hinsichtlich deren Richtigkeit und Vollständigkeit
  • Erfassung der Belege gemäß aktueller gesetzlicher Bestimmungen
  • Übermittlung gesetzlich vorgesehener Meldungen an das Finanzamt oder andere Behörden (wie zum Beispiel Umsatzsteuervoranmeldungen, NOVA-Meldungen, Meldungs von Selbstbemessungsabgaben)
  • Erstellung von Reportings


Personalverrechnung

Personalverrechnung

Laufend wechselnde Bestimmungen im Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht erfordern hochspezifische Fachkenntnisse. Alle Mitarbeiter von Rogy und Rogy werden durch Weiterbildung und Auseinandersetzung mit gesetzlichen Veränderungen stets auf dem neuesten Stand gehalten.

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Die richtige kollektivvertragliche Einstufung gehört genauso zu den zentralen Punkten der Lohnverrechnung wie die Abrechnung von Überstunden oder Sonderzahlungen. Ein kleiner Fehler in der Lohnverrechnung kann schnell zu hohen, unerwarteten Kosten für ein Unternehmen führen. Die Zusammenarbeit mit Rogy und Rogy garantiert Ihnen von Vornherein korrekte Abrechnungen, um solche kostspieligen Fehler zu vermeiden. 

Unsere Betreuung beginnt bei der Berechnung von Personalkosten, der Unterstützung beim Erstellen von Arbeitsverträgen und der korrekten kollektivvertraglichen Einstufung der Mitarbeiter, bis zur Erstelung der laufenden monatlichen Abrechnung und Erledigung aller Meldungen an die Behörden.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • Erstattung aller erforderlichen Meldungen an Gebietskrankenkasse, Finanzamt, Bauarbeiterurlaubskasse und Gemeinde
  • Führung der Lohnkonten Ihrer Mitarbeiter
  • Übermittlung monatlicher Auswertungen an Sie und Ihre Mitarbeiter
  • Erstellung diverser Entgeltbestätigungen für Ihre Mitarbeiter
  • Beantragung von A1-Formularen in Fällen von Entsendungen
  • Betreuung bei behördlichen Prüfungen
  • Beratung und Betreuung bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen
  • Kalkulation und betriebswirtschaftliche Beratung bei Personalplanung

Wir übernehmen gerne Ihre Personalverrechnung sowohl für Arbeiter als auch für Angestellte.



Jahresabschluss und Steuererklärungen

Jahresabschluss und Steuererklärungen

Steuern erklären wir Ihnen so wenig wie möglich. Wenn Sie uns mit Ihrer steuerlichen Vertretung beauftragen, müssen Sie sich keine Sorgen mehr um die fristgerechte und inhaltlich richtige Abgabe von Steuererklärungen machen. Wir behalten alle Fristen und Termine für Sie im Auge und erinnern Sie regelmäßig, ob und was für Sie zu tun ist.

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Wir übernehmen für Sie:

  • Bilanzierung
  • Einnahmen - Ausgabenrechnung
  • Steuererklärungen
  • Handelsrechtliche Jahresabschlüsse
  • Erklärungen für den Ärztekammer-Wohlfahrtsfond (CONCISA)
  • laufende Information über wesentliche Abgaben- und sozialversicherungsrechtlichen Neuerungen


Beratung zur Sozialversicherung

Beratung zur Sozialversicherung

Das Sozialversicherungsrecht ist eines der kompliziertesten Rechtsgebiete, mit denen man sowohl als Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie Selbstständiger regelmäßig konfrontiert wird.

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Jährliche Änderungen und Anpassungen erschweren es, den Überblick zu bewahren und können erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen, wenn sie nicht entsprechend beachtet werden. Die professionelle Beratung in Sozialversicherungsfragen ist uns deswegen ein großes Anliegen und umfasst unter anderem folgende Leistungen:

  • Überprüfung der Versicherungspflicht im Inland
  • Vorberechnung von SVA-Nachforderungen
  • Überprüfung des Pensionsanspruchs in Österreich
  • Beratung zur Mitversicherung von Angehörigen
  • Beratung bei Mehrfachversicherung


Unternehmensberatung

Unternehmensberatung

Unternehmen Sie etwas. Wir beraten Sie dabei: Fundierte betriebswirtschaftliche Beratung ist das Um und Auf erfolgreicher Unternehmen.

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Wir beraten Sie sowohl vor Gründung oder Übernahme eines Betriebes als auch während der laufenden Geschäftstätigkeit zur Wirtschaftlichkeit Ihres Betriebes.

Haben Sie das Gefühl, Sie könnten mehr aus Ihrem Unternehmen herausholen, aber Sie wissen nicht so ganz, wie? Wir bieten Ihnen unter anderem folgende Leistungen um Ihren Gewinn zu optimieren:

  • Due-Diligence-Prüfungen bei geplanter Geschäftsübernahme
  • Erstellung von Business-Plänen für Neugründungen und Geschäftserweiterungen
  • Analyse der Geschäftstätigkeit und Optimierung der Ausgaben
  • Erstellung eines Branchenvergleichs
  • Kostenrechnung
  • Budgetierung
  • Wirtschaftlichkeitsberechnungen


Wirtschaftsprüfung

Wirtschaftsprüfung

Wenn Sie eine externe Prüfung benötigen, sind Sie bei Rogy und Rogy gut aufgehoben.

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Zu den Leistungen von Rogy und Rogy gehören unter anderem:

  • Prüfung nach dem Spendengütesiegel
  • Gebarungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen
  • Gesetzliche und freiwillige Abschlussprüfungen


Selbstverständlich sachverständig!

Selbstverständlich sachverständig!

Auf dem Gebiet des Rechnungswesens, des Steuer- und Handelsrechts sowie betriebswirtschaftlicher Fragen sind Steuerberater als Sachverständige mit der Erstellung von Gutachten betraut.

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Mag. Dr. Lisbeth Rogy und Mag. Viktoria Rogy stehen Ihnen als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige mit Ihrer Expertise zur Verfügung. Wenn Sie eine fachliche und objektive Stellungnahme zu einem komplexen Sachverhalt benötigen, hilft in vielen Fällen nur mehr ein Sachverständigengutachten. Besonders bei Streitigkeiten ist das Einholen einer objektiven Fachmeinung in Form eines Gutachtens oft unumgänglich.

Unsere Fachbereiche umfassen insbesondere:

  • Erstellung von Gutachten des Arbeits- und Sozialrechts
  • Verdienstentgangsgutachten
  • Unterhaltsgutachten
  • Überprüfung der Angemessenheit eines Honorars
  • Unternehmensbewertung


Ein Grund mehr für Rogy und Rogy: Beratung bei Immobilieninvestitionen

Ein Grund mehr für Rogy und Rogy: Beratung bei Immobilieninvestitionen

Durch die letzten Steuerreformen hat sich gerade im Bereich der Besteuerung von Immobilien viel geändert. Dr. Lisbeth Rogy dazu: "Wenn Sie daran denken, Ihr Geld in Immobilien zu veranlagen, sollten Sie auf jeden Fall zuerst zum Steuerberater gehen."

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Lassen Sie sich bei Rogy und Rogy über die Risiken und Möglichkeiten beraten. Viele Vorsorgemodelle sind nicht so attraktiv, wie von den Anbietern veranschlagt. Holen Sie sich eine objektive Meinung ein, es kann Ihnen viel Geld sparen! 

Unser Angebot für Privatpersonen oder Großanleger umfasst:

  • Steuerliche Beratung bei Verkauf, Kauf, Erbschaft, Schenkung von Immobilien
  • Laufende steuerliche Betreuung bei Vermietung von Immobilien
  • Laufende steuerliche Betreuung bei kurzfristiger Vermietung über zB Airbnb oder booking.com
  • Beratung und laufende Betreuung von Bauherren

Darunter fallen beispielsweise folgende Leistungen:

  • Wirtschaftlichkeitsberechnung von Immobilienkäufen
  • Erstellung von Prognoserechnungen für die Immobilienvermietung
  • Vorsteuerrückerstattung und laufende Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Berechnung der Immobilienertragsteuer