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Die wichtigsten News für Sie von uns zusammengestellt

Werden Sie Teil unseres Teams – Jetzt bewerben bei Rogy und Rogy!

Werden Sie Teil unseres Teams – Jetzt bewerben bei Rogy und Rogy!

Wir bei Rogy und Rogy Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH suchen nach motivierten und engagierten Mitarbeiter/innen, die unser Team verstärken möchten. Seit über 40 Jahren bieten wir als familiengeführtes Unternehmen unseren Mitarbeitenden ein Umfeld, in dem sie nicht nur beruflich wachsen können, sondern sich auch persönlich wohlfühlen.

erstellt am 12/12/2024 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten
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Wichtige Änderungen für Kleinunternehmer: Neue Umsatzgrenzen und Toleranzregelung ab 2025

Wichtige Änderungen für Kleinunternehmer: Neue Umsatzgrenzen und Toleranzregelung ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 gelten für Kleinunternehmer neue Regelungen, die sowohl die Umsatzgrenze als auch die Toleranzgrenze betreffen. Kleinunternehmer sind Unternehmer, deren Umsätze bestimmte Grenzen nicht überschreiten, wodurch sie von der Pflicht zur Abführung der Umsatzsteuer befreit sind. Im Gegenzug dürfen sie jedoch keine Vorsteuer von ihren Ausgaben abziehen.

erstellt am 04/12/2024 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten
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Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Seit 2023 gibt es in Österreich für Elektrofahrzeugbesitzer die Möglichkeit die THG Prämie zu erhalten. Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ermöglicht es privaten und gewerblichen Elektrofahrzeug-Haltern, jährlich Geld durch ihre CO2-Einsparungen zu verdienen. Die THG-Quote ist eine umweltfreundliche Maßnahme, um den Umweltschutz zu fördern und erneuerbare Energien zu unterstützen.

erstellt am 27/05/2024 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten
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Homeoffice - Sind fehlende Homeoffice-Tage ein Ausschlusskriterium für Werbungskosten?

Homeoffice - Sind fehlende Homeoffice-Tage ein Ausschlusskriterium für Werbungskosten?

Bei mehr als 26 Tagen im Jahr im Homeoffice, können bis zu 300 Euro als Werbungskosten speziell für Ausgaben in Zusammenhang mit der Tätigkeit im Homeoffice im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Falls der Dienstgeber die Homeoffice-Tage nicht am Jahreslohnzettel anführt, kann es dazu kommen, dass das Finanzamt die Geltendmachung von Werbungskosten nicht anerkennt.

erstellt am 04/03/2024 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten
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