Homeoffice - Sind fehlende Homeoffice-Tage ein Ausschlusskriterium für Werbungskosten?
Ein Fall zeigte, dass fehlende Homeoffice-Tage auf dem Lohnzettel kein Ausschlusskriterium sind. Das Bundesfinanzgericht entschied, dass der Lohnzettel keine bindende Wirkung hat. Das Finanzamt muss eigenständig die Voraussetzungen prüfen und kann nicht automatisch von der Richtigkeit des Lohnzettels ausgehen. Das Fazit lautet somit, dass der Arbeitnehmer auch ohne entsprechende Angaben auf dem Lohnzettel Werbungskosten für Homeoffice geltend machen kann, solange die Anforderungen erfüllt sind.
erstellt am 04/03/2024 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten
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