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Homeoffice - Sind fehlende Homeoffice-Tage ein Ausschlusskriterium für Werbungskosten?

Homeoffice - Sind fehlende Homeoffice-Tage ein Ausschlusskriterium für Werbungskosten?

Bei mehr als 26 Tagen im Jahr im Homeoffice, können bis zu 300 Euro als Werbungskosten speziell für Ausgaben in Zusammenhang mit der Tätigkeit im Homeoffice im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Falls der Dienstgeber die Homeoffice-Tage nicht am Jahreslohnzettel anführt, kann es dazu kommen, dass das Finanzamt die Geltendmachung von Werbungskosten nicht anerkennt.

erstellt am 04/03/2024 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten
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