Kauf und Verkauf
Wenn Sie Immobilien kaufen, mieten oder vermieten, ist dies meist mit steuerlichen Konsequenzen verbunden. Alle diesbezüglichen Fragen beantwortet Ihnen Rogy und Rogy.
Bei Kauf und Verkauf von Immobilien, egal ob im privaten oder im betrieblichen Bereich, gibt es viele steuerliche Vorschriften zu beachten, wie Immobilienertragssteuer, Vorsteuerrückvergütungen, Grunderwerbsteuer, Sonderausgaben usw. Eine professionelle Beratung ist daher unumgänglich notwendig, um einen Eigentumswechsel möglichst steuerschonend zu bewerkstelligen.
Vermietung
Vermieten, vertrauen, versteuern - Rogy und Rogy berät Sie gerne.
Viele vermieten Wohnungen, ohne sich über die steuerlichen Konsequenzen im Klaren zu sein. In bestimmten Fällen kann es dabei auch zu beachtlichen Steuergutschriften kommen, wenn man Fehler macht, allerdings auch zu beachtlichen Nachzahlungen.Die Art des Erwerbs, die Art der Vermietung und Ihre sonstige Einkommenssituation hat Einfluss auf die letztlich entstehende Abgabenzahllast. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, bevor Sie sich zur Vermietung entscheiden, damit Sie teure Fehler vermeiden, bevor sie überhaupt passieren.
Vorsorgewohnungen
Rogy und Rogy sorgt für perfekte Beratung bei Vorsorgewohnungen.
Dieser Begriff ist in aller Munde. Die wenigsten wissen jedoch, was dahinter steckt . Der Erwerb einer Vorsorgewohnung bedarf einer fachlich fundierten Auseinandersetzung mit der jeweiligen steuerlichen und wirtschaftlichen Situation des Erwerbers, um die richtige Entscheidung für die Zukunft treffen zu können.Wir beraten Sie im Zusammenhang mit den steuerlichen Aspekten der jeweiligen Investitionsentscheidung und kalkulieren Ihre Abgabenlast um Ihnen bei der Entscheidungsfindung für das für Sie optimale Projekt zur Seite zu stehen.
Anlageobjekte
Immobilien als Anlageobjekte? Rogy und Rogy weiß, wie Sie alles richtig machen.
Immobilien werden als Anlageobjekte immer beliebter. Dabei hat man die Wahl zwischen Eigentumswohnungen, Miteigentumsanteilen, Mehrfamilienhäusern und Zinshäusern oder Beteiligungen an Immobilienfonds. Wir helfen bei der Entscheidung, welche Variante für Sie die richtige ist.
Immobilienertragssteuer
Seit 01.01.2016 wird der Veräußerungserlös von Immobilien im betrieblichen und außerbetrieblichen Bereich mit einem Steuersatz von 30 % versteuert. Bei Zusammentreffen bestimmter Voraussetzungen kann es jedoch auch zu einer Reduzierung dieser Steuerlast kommen. Nehmen Sie unsere Beratung in Anspruch, bevor Sie Ihre Immobilie verkaufen um mehr aus Ihrem Immobilienverkauf heraus zu holen!
Kurzfristige Vermietung - Airbnb
Airbnb, Booking.com - auch auf diese Einnahmen fallen Abgaben an
Falls Sie Ihre Wohnung über diverese Onlineplattformen wie Airbnb, Booking.com oder wimdu zur Vermietung anbieten, ist das im Regelfall nicht steuerfrei. Wir beraten Sie gerne im Zusammenhang mit Ortstaxe, Umsatzsteuer und Einkommensteuer, damit Sie Ihre Kosten richtig kalkulieren können und entscheiden können, ob sich die Vermietung für Sie überhaupt lohnt.