Aufwendungen für den Austausch eines Parkettbodens
Das BFG hat in seiner Entscheidung vom 28.11.2018 klargestellt, dass Aufwendungen für den Austausch eines Parkettbodens ohne gleichzeitige Erneuerung des Unterbodens als Instandhaltungskosten zu behandeln sind und somit nicht die Anschaffungskosten einer Wohnung erhöhen.
erstellt am 20/11/2019 - Änderungen und Irrtümer vorbehaltenmehr