Schadenersatzzahlungen und ähnliche Aufwendungen als Werbungskosten
Strafen und Geldbußen, die von Gerichten oder Verwaltungsbehörden verhängt werden, unterliegen einem Abzugsverbot. Davon abzugrenzen sind jedoch andere Aufwendungen in diesem Zusammenhang, für die unter bestimmten Voraussetzungen eine Abzugsfähigkeit als Werbungskosten zugestanden wird.
erstellt am 04/09/2019 - Änderungen und Irrtümer vorbehaltenmehr