Vergebührung von Mietverträgen
Die Vergebührung von Mietverträgen wurde mit dem 11.11.2017 abgeschafft, ab diesem Zeitpunkt abgeschlossene Mietverträge unterliegen nicht mehr der Gebührenpflicht.
erstellt am 06/12/2017 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten
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