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Vergebührung von Mietverträgen

Vergebührung von Mietverträgen

Bislang unterlag die Vergebührung von Mietverträgen dem Gebührengesetz. Folgende Änderungen ergeben sich ab dem 11.11.2017.

Die Vergebührung von Mietverträgen wurde mit dem 11.11.2017 abgeschafft, ab diesem Zeitpunkt abgeschlossene Mietverträge unterliegen nicht mehr der Gebührenpflicht.

erstellt am 06/12/2017 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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