Betriebliche Spenden
Spenden können bis zum Gesamtbetrag von 10% des Gewinns des laufenden Wirtschaftsjahres abgesetzt werden, sofern sie an eine vom Gesetz begünstigte Institution geleistet werden (beachten Sie hierzu die Liste der begünstigten Spendenempfänger auf der Website des BMF).
Über die 10%-Grenze hinausgehende Beträge können als Sonderausgaben abgesetzt werden. In Katastrophenfällen können Geld- und Sachspenden ohne steuerliche Begrenzung als Betriebsausgabe abgesetzt werden, wenn dadurch ein Werbeeffekt erreicht wird (Zeitungsberichte, Website, Fotos, etc.) – achten Sie in diesem Fall auf entsprechende Dokumentation.
erstellt am 06/12/2017 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten
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