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Aliquotes Pendlerpauschale für Teilzeitbeschäftigte

Aliquotes Pendlerpauschale für Teilzeitbeschäftigte

Das Pendlerpauschale steht nicht nur Vollbeschäftigten, sondern auch Teilzeitbeschäftigten zu.

Der aliquote Anteil hängt jeweils von den Tagen der Beschäftigung ab. 

 

Bei 4 - 7 Tagen pro Monat kann ein Drittel des Pendlerpauschales,

bei 8 - 10 Tagen pro Monat können zwei Drittel des Pendlerpauschales,

bei mehr als 11 Tagen kann das volle Pendlerpauschale angesetzt werden.

 

 

 

 

 

 

 

erstellt am 01/04/2014 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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