Aliquotes Pendlerpauschale für Teilzeitbeschäftigte
Der aliquote Anteil hängt jeweils von den Tagen der Beschäftigung ab.
Bei 4 - 7 Tagen pro Monat kann ein Drittel des Pendlerpauschales,
bei 8 - 10 Tagen pro Monat können zwei Drittel des Pendlerpauschales,
bei mehr als 11 Tagen kann das volle Pendlerpauschale angesetzt werden.
erstellt am 01/04/2014 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten
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