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News-Archiv

Sachbezug eines Firmen-PKW

Sachbezug eines Firmen-PKW

Im Allgemeinen versteht man unter einem Sachbezug einen Vorteil aus einem Dienstverhältnis, der nicht in Geld besteht. Ein Sachbezug ist als Teil des Arbeitsentgeltes über das Lohnkonto abzurechnen. Was ist bei einem Sachbezug für ein KFZ zu beachten?

 
erstellt am 02/10/2014 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten
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Verdienstgrenzen für Studenten

Verdienstgrenzen für Studenten

Studieren kann oft hohe Kosten verursachen - etwa durch Lehrbücher, Skripten oder Mieten. Deshalb müssen viele Studenten neben ihrem Studium einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Dabei sollten bestimmte Verdienstgrenzen beachtet werden, um den Anspruch auf Familien- oder Studienbeihilfe nicht zu verlieren.

Der wohl wichtigste staatliche Zuschuss für Studenten (und Eltern) ist die Familienbeihilfe. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes steht den Eltern Familienbeihilfe zu. Bei Vorliegen einer Berufsausbildung bis zum 24. Lebensjahr und mit einigen Ausnahmen, etwa bei Zivildienst oder Behinderung des Kindes, kann Familienbeihilfe auch bis zum 25. Lebensjahr bezogen werden.

 

erstellt am 25/09/2014 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten
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Handwerkerbonus ab 1.7.2014

Handwerkerbonus ab 1.7.2014

Mit dem neuen Gesetz zur Förderung von Handwerkerleistungen sollen Handwerkerleistungen und Dienstleistungen im haushaltsnahen Bereich aktiv gefördert und ein Beitrag zur Bekämpfung von Schwarzarbeit geleistet werden.

erstellt am 14/08/2014 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten
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Mögliche Gestaltungsformen bei Ferialpraktika und sozialrechtliche Hintergründe.

Mögliche Gestaltungsformen bei Ferialpraktika und sozialrechtliche Hintergründe.

Meist werden alle Praktika umgangssprachlich als "Ferialpraxen" bezeichnet. In der Regel ist jedoch eine rechtliche Beurteilung vorzunehmen. Folgend zeigen wir Ihnen die wichtigsten Arbeits-, Sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Aspekte in Bezug auf die Beschäftigung von Schülern oder Studenten auf.

 
erstellt am 31/07/2014 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten
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STEUERABZUG FÜR ARBEITSZIMMER bei mehreren Einkunftsquellen

STEUERABZUG FÜR ARBEITSZIMMER bei mehreren Einkunftsquellen

Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung bzw. Einrichtungsgegenstände dürfen gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit d EStG bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden, außer wenn dieses Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen bildet.

Wie sieht die Situation hingegen bei mehreren Einkunftsquellen aus und  ab welchem Zeitpunkt spricht man vom Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit?

erstellt am 30/04/2014 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten
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