Sozialversicherungspflicht eines Kommanditisten
Die Einkünfte eines typischen Kommanditisten sind sozialversicherungsfrei, da der Kommanditist gewöhnlich nur reiner Kapitalgeber ist. Arbeit der Kommanditist jedoch in der Gesellschaft mit, kommt entweder Sozialversicherungspflicht als echter Dienstnehmer oder freier Dienstnehmer nach dem ASVG oder Sozialversicherungspflicht als neuer Selbstständiger in der gewerblichen Sozialversicherung zu tragen.
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