Gleichstellung von Papierrechnungen und elektronischen Rechnungen
Bisher wurden für auf elektronischem Wege übermittelte Rechnungen nur dann für den Vorsteuer-Abzug akzeptiert, wenn sie mit einer qualifizierten Signatur gemäß Signaturgestz unterschrieben wurden. Ab 2013 wird das System vereinfacht und es wird auch möglich sein, elektronische Rechnungen zB als PDF oder Word-Dokument zu verschicken, um den Vorsteuer-Abzug beim Empfänger gewährleisten zu können.
erstellt am 05/11/2012 - Änderungen und Irrtümer vorbehaltenmehr