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Rückerstattete Pflichtbeiträge der Sozialversicherung als EK aus nichtselbständiger Arbeit

Rückerstattete Pflichtbeiträge der Sozialversicherung als EK aus nichtselbständiger Arbeit

Nicht hundertprozentig klar war die Zuordnung bzw. steuerliche Erfassung der Rückzahlung von Pflichtbeiträgen der Sozialversicherung. Welche Regelung nun gefunden wurde, können Sie im Folgenden nachlesen.

 

Bei der "steuerlichen Erfassung der Rückzahlung von SV-Pflichtbeiträgen" sollten administrative Erleichterungen geschaffen werden. Deshalb werden nun Rückzahlungen von Beiträgen nach § 25 Abs. 1 Z 3 lit. d EStG 1988 den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zugeordnet. (VwGH 18. 9. 2013, 2009/13/0189)

Beispiel:

Werden einem Nebenerwerbslandwirt Pflichtbeiträge von der Sozialversicherungsanstalt der Bauern Pflichtbeiträge zurückbezahlt, weil er aufgrund seiner nichtselbstständigen Bezüge die Höchstbeitragsgrundlage überschritten hat, sind die rückgezahlten Pflichtbeiträge als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu werten.

Eine solche Rückzahlung erfolgt deshalb, weil auch von den nichtselbständigen Einkünften Pflichtbeiträge einbehalten worden sind. Somit sind die ASVG-Pflichtbeiträge die Ursache für diese Rückzahlung der Beiträge. Demnach wäre es ohne nichtselbstständige Einkünfte und ASVG-Beitragszahlungen mangels der Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlage zu keiner Beitragsrückzahlung gekommen (BFG 18. 2. 2014, RV/6100142/2010).

 

erstellt am 22/08/2014 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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