Neuerungen in der BUAK
Wenn Sie teilzeitbeschäftigte oder fallweise beschäftigte Dienstnehmer haben, müssen Sie deren Beschäftigung SPÄTESTENS bei Aufnahme der Tätigkeit der BUAK melden.
Diese Meldung hat zu enthalten:
- Ausmaß und Lage der Arbeitszeit
- Einsatzort des Arbeitnehmers
Diese Meldungen sind für Teilzeitbeschäftigte und fallweise Beschäftigte auch dann zu erstatten, wenn es nur zu Änderungen von Ausmaß und Lage der Arbeitszeit oder des Einsatzortes kommt. Auch im Falle von Änderungen, müssen diese spätestens bei Arbeitsantritt gemeldet werden.
Wir empfehlen Ihnen, sich für das eBUAK-Portal anzumelden, damit Sie diese Meldungen rechtzeitig erstatten können.
https://www.buak.at/cms/BUAK/BUAK_2.3/fuer-arbeitgeberinnen/meldungen
erstellt am 17/01/2018 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten
zurück