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Kein Vorsteuerabzug bei nur aufgrund der Rechnung geschuldeter USt

Kein Vorsteuerabzug bei nur aufgrund der Rechnung geschuldeter USt

Darf man als vorsteuerabzugsberechtiges Unternehmen auch jene Vorsteuer abziehen, die nur aufgrund der Rechnung geschuldet wird?

 

Gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist davon auszugehen, dass der Anspruch auf Vorsteuerabzug nicht auf eine Steuer anzuwenden ist, die nur aufgrund der Ausweisung in der Rechnung geschuldet wird.

Das heißt, dass das Recht auf Vorsteuerabzug für eine Steuer ausgeschlossen ist, die - entweder weil sie höher ist als die gesetzlich geschuldete Steuer oder weil der betreffende Umsatz nicht der Mehrwertsteuer unterliegt - nur aufgrund der Rechnungslegung geschuldet wird.

Demgegenüber ist laut Finanzverwaltung der Vorsteuerabzug für eine geschuldete Steuer unter gewissen Umständen aus Gründen der Rechtssicherheit zulässig.

Ausgeschlossen ist dies auf jeden Fall bei Gutschriften und Anwendungsfällen des Übergangs der Steuerschuld, sowie in all jenen Fällen, in denen mehr als 20% Umsatzsteuer ausgewiesen sind.

 

erstellt am 19/03/2014 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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