Investitionen vor Jahresende
Geringwertige Wirtschaftsgüter: Getätigte Investitionen mit einem Wert von bis zu € 400,- (bei vorsteuerabszugsberechtigten Unternehmern exklusive Umsatzsteuer) können als sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter sofort steuerlich abgesetzt werden.
Abschreibung bei Investitionen: sollten Sie noch dieses Jahr Investitionen > € 400,- tätigen, gilt die Halbjahresabschreibung, d.h. die anteilige jährliche steuerliche Abschreibung reduziert sich um die Hälfte.
erstellt am 06/12/2017 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten
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