Entlastung für Geringverdiener ab 1. Juli 2018
Da sich die Werte für den reduzierten Arbeitslosenversicherungsbeitrag (nur Dienstnehmer-Anteil) erhöhen, sinken die Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Für betroffene DienstnehmerInnen können sich dadurch höhere Nettobezüge ergeben.
Diese Maßnahme hat keine Auswirkung auf die Lohnnebenkosten von DienstgeberInnen, außerdem wird die Berechnung des Arbeitslosengeldes nicht durch diese neue Regelung beeinflusst.
erstellt am 20/06/2018 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten
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