Beschäftigungsbonus
Sofern ein Unternehmen keinerlei Rückstände bei der Gebietskrankenkasse oder beim Finanzamt hat, kann diese Förderung grundsätzlich von allen Unternehmen in Anspruch genommen werden.
Die Förderung umfasst die Einstellung folgender Personen:
- Personen, die beim AMS als arbeitslos gemeldet sind
- Bildungsabgänger (Schule oder Hochschule, wenn der Abgang <12 Monate zurückliegt)
- Jobwechsler (12 Monate vor Eintritt in neues Unternehmen mind. 4 Monate durchgehend versichert)
Außerdem muss es sich beim Arbeitsverhältnis um ein echtes Dienstverhältnis handeln, das mindestens 4 Monate dauert und es muss mindestens eine Vollzeitstelle sein.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird der Zuschuss bis zu einer Dauer von 3 Jahren über 50% der Lohnnebenkosten (DN-Beiträge zur Sozialversicherung, Dienstgeberbeitrag, Dienstgeberbeitragszuschlag und Kommunalsteuer) ausbezahlt.
erstellt am 18/09/2017 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten
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