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Abzugsfähige Aufwendungen bei Entsendung

Abzugsfähige Aufwendungen bei Entsendung

Welche Ausgaben können bei Entsendung nach Österreich steuerlich geltend gemacht werden, zB. als Werbungskosten?

§ 16 Abs 1 & § 20 EStG: Löst ein im Ausland ansässiger Dienstnehmer im Hinblick auf seine befristete Entsendung nach Österreich seinen Haushalt im Ausland auf und lagert seine Wohnungseinrichtung vorübergehend ein, so können die anfallenden Kosten als abgewehrte Aufwendung angesehen und als Werbungskosten berücksichtigt werden.

 

In Anbetracht des befristeten Dienstverhältnisses in Österreich ist es grundsätzlich nicht zumutbar den Familienwohnsitz aufzugeben. Gibt er den Familienwohnsitz im Ausland nicht auf, steht dem Dienstnehmer das Recht auf Abzug gewisser Aufwendungen wie z.B. Familienheimfahrten oder Mietkosten der Wohnung am Beschäftigungsort zu.

 

erstellt am 22/08/2013 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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