Rückzahlung von Gutschriften Finanzamt
Die Voraussetzung dafür ist, dass ein Zahlungserleichterungsansuchen über FinanzOnline beantragt wurde oder bereits eine Zahlungserleichterung mit Bescheid bewilligt wurde.
Gutschriften können dann nicht zur Gänze zurückbezahlt werden, wenn
- Noch Vorauszahlungen für Einkommen- oder Körperschaftsteuer zu leisten sind
- Einfuhrumsatzsteuer EUSt auf dem Abgabenkonto verbucht ist
- Die Gutschrift Ergebnis einer Beschwerdevorentscheidung oder eines stattgebenden Erkenntnis des BFG ist
- Rückstände auf einem anderen Abgaben- oder Strafkonto bestehen
erstellt am 01/06/2020 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten
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