Frist Steuererklärungen 2020
Bei elektronischer Einreichung sind Steuererklärungen prinzipiell bis zum 30.06. des Folgejahres einzureichen.
Wird ein Steuerpflichtiger steuerlich vertreten, ist die Steuererklärung spätestens bis zum 31. März des zweitfolgenden Jahres einzureichen.
Bedingt durch bestehende Belastungen infolge der COVID-19 Pandemie wurde die Toleranzfrist betreffend die Einreichung der Steuererklärungen Jahr 2020 von Seite des Bundesministerium für Finanzen letztmalig bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Steuererklärungungen, die prinzipiell bis 31. März einzureichen gewesen wären, gelten daher auch als rechtzeitig, sofern diese bis Jahresende 2022 eingereicht werden.
erstellt am 11/10/2022 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten
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