Welche steuerliche Folgen hat der Brexit?

Welche steuerliche Folgen hat der Brexit?

Nach langem Hin und Her ist das Vereinigte Königreich mit 31.1.2020 nun tatsächlich aus der EU ausgetreten. In vielen Bereichen herrscht noch Ungewissheit, wie es im Austausch mit Großbritannien und Nordirland nun weitergehen wird, steuerlich ist aktuell schon alles geklärt.

Bis Ende 2020 gibt es eine Übergangsphase, in der das Vereinigten Königreich steuerlich nach wie vor wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt wird, vorerst ändert sich also aus zoll- und umsatzsteuerlicher Sicht gar nichts.

 Aus heutiger Sicht sieht es so aus, dass das Vereinigte Königreich nach Ablauf dieser Übergangsphase aus zoll- und steuerlicher Sicht den Status eines Drittlandes, also nicht EU-Mitgliedstaat, einnehmen wird und eventuelle Begünstigungen und Vereinfachungen, die zwischen den EU-Mitgliedstaaten gelten, verloren gehen.

 Die Übergangsphase ist momentan nur bis 31.12.2020 vorgesehen, sie ist allerdings verlängerbar, es ist also fraglich, wann neue Bestimmungen tatsächlich in Kraft treten, der Brexit wurde schließlich auch mehrmals verschoben.

erstellt am 03/02/2020 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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