Vorschau SVA-Änderungen 2016

Vorschau SVA-Änderungen 2016

Welche Änderungen in der Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft ergeben sich im Jahr 2016?

Die monatliche Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung wird an die Geringfügigkeitsgrenze der ASVG-Versicherung angepasst. Dies bedeutet geringere Mindestbeiträge in der Krankenversicherung im Berechnungszeitraum.

Es wird keine eigenen Versicherungsgrenzen für ausschließlich Selbstständige bzw. Selbstständige mit zusätzlichem nichtselbstständigem Einkommen mehr geben; eine einheitliche Versicherungsgrenze von € 4.988,64 wird eingeführt.

Außerdem gibt es die Chance, einen Beitragszuschlag zu vermeiden, wenn man im jeweiligen Jahr die Versicherungsgrenze doch überschritten hat – dazu muss binnen 8 Wochen nach Steuerbescheid die Überschreitung der SVA gemeldet werden!

Nicht nur eine Herabsetzung laufender Beträge, auch eine Erhöhung der vorläufigen Beitragsgrundlage kann beantragt werden. Mehrfache Änderung ist ebenso möglich.

Ab dem Beitragsjahr 2016 gibt es die Möglichkeit, anstatt einer quartalsmäßigen Zahlung die Beiträge an die SVA monatlich per Einziehungsauftrag zu begleichen.

erstellt am 06/11/2015 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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