Versicherungspflicht eines geschäftsführenden Gesellschafters

Versicherungspflicht eines geschäftsführenden Gesellschafters

Welche gesetzlichen Regelungen gelten in der Versicherung eines geschäftsführenden Gesellschafters?

Die steuerliche Betrachtung eines geschäftsführenden Gesellschafters hängt vom Ausmaß seiner Beteiligung ab. Gesellschafter mit einer Beteiligung bis zu 25 Prozent können steuerlich Dienstnehmer sein, bei einer Beteiligung von mehr als 25 Prozent führen Tätigkeitsvergütungen hingegen zu Einkünften aus selbständiger Arbeit.

Nach dieser Betrachtung richtet sich prinzipiell auch die Versicherungspflicht.

In die GSVG Pflichtversicherung sind nach § 2 Abs 1 GSVG die zu Geschäftsführern bestellten Gesellschafter einer GmbH (sofern diese Gesellschaft Mitglied einer Kammer ist) einzubeziehen, sofern diese Personen nicht bereits aufgrund ihrer Dienstnehmerstellung dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz unterliegen.

Besteht also kein Dienstverhältnis eines geschäftsführenden Gesellschafters einer GmbH mit aufrechtem Gewerbe, entsteht in jedem Fall Pflichtversicherung nach dem GSVG. Die zuständige Versicherungsgesellschaft ist die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft.

Das bedeutet für Sie, dass Sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, selbst wenn Sie gar keine Vergütung als Geschäftsführer erhalten. Achten Sie deswegen darauf, dass Sie auch aus dem Firmenbuch als Geschäftsführer ausgetragen werden, wenn Sie Ihre Tätigkeit für die GmbH einstellen.

erstellt am 01/09/2021 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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