UStR-Wartungserlass

UStR-Wartungserlass

Näheres zu den Themen Jobticket, UID-Nummer des Leistungserbringers auf der Rechnung, sowie Beförderungs- und Versendungsnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen können Sie hier nachlesen.

JOBTICKET

Die Rechnung des Jobtickets muss auf den Arbeitgeber lauten, hat jedoch auch den Namen des Arbeitnehmers zu beinhalten.

Die unentgeltliche Zurverfügungstellung von Jobtickets durch den Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer unterliegt unter den oben angeführten Voraussetzungen nur der Eigenverbrauchsbesteuerung zum ermäßigten Steuersatz. Wird das Jobticket entgeltlich zur Verfügung gestellt, liegt eine steuerpflichtige sonstige Leistung vor.

Pendlerpauschale und Pendlereuro stehen im Fall der Zurverfügungstellung eines Jobtickets NICHT zu.

 

UID DES LEISTUNGSERBRINGERS AUF DER RECHNUNG

Der UFS verweigert in ständiger Rechtsprechung den Vorsteuerabzug bei einer unrichtig angegebenen UID-Nummer des Leistungserbringers. Es ist daher anzuraten, eine regelmäßige Überprüfung der Angaben durchzuführen, um im Bedarfsfall eine Rechnungsberichtigung durch den Aussteller veranlassen zu können.

Als eine einfache Möglichkeit zur Überprüfung einer UID-Nummer bietet die Europäische Kommission die elektronische Selbstabfrage über den EU-Server (auf der Website http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/ ).

 

INNERGEMEINSCHAFTLICHE LIEFERUNGEN - BERFÖRDERUNGS- UND VERSENDUNGSNACHWEIS

Wenn die vorgelegten Beförderungsnachweise mangelhaft sind (z.B. Fehlen der original unterschriebenen Empfangsbestätigung des Abnehmers oder seines Beauftragten etc.) wurde der Nachweis nicht erbracht, dass der Liefergegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert wurde und aufgrund dieser Beförderung den Liefermitgliedstaat physisch verlassen hat.

Liegen die Nachweise nicht korrekt vor, kann nicht von einer steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen ausgegangen werden.

 

erstellt am 14/03/2014 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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