Urlaubsvorgriff und Überbezug von Urlaubsentgelt

Urlaubsvorgriff und Überbezug von Urlaubsentgelt

Der Urlaubsanspruch ist zur Gänze aufgebraucht, dennoch möchte man weiteren Urlaub in Anspruch nehmen - was tun?

Wenn man als Arbeitnehmer den zustehenden Urlaub bereits zur Gänze verbraucht hat und dennoch auf weiteren Urlaubskonsum zugreifen möchte ist dies nur möglich, wenn darüber eine gesonderte Vereinbarung vorliegt. Liegt keine solche Vereinbarung vor ist prinzipiell davon auszugehen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlichen Urlaub gewährt hat.

Wird das Arbeitsverhältnis jedoch vor Entstehen des vollen Urlaubsanspruches bzw. vor Beginn des folgenden Urlaubsjahres beendet, kann der Arbeitgeber nur dann das für den Urlaubsvorgriff zu viel geleistete Urlaubsentgelt vom Mitarbeiter zurückverlangen, wenn vor dem Urlaubsantritt mit dem Mitarbeiter zusätzlich eine Rückzahlungsvereinbarung getroffen wurde.

(erstellt am 10.06.2016; Änderungen und Irrtümer vorbehalten)

erstellt am 10/06/2016 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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