Spenden und Sponsoring als Betriebsausgabe

Spenden und Sponsoring als Betriebsausgabe

Was versteht man unter Spende? Was versteht man unter Sponsoring? Wann dürfen solche Ausgaben als Betriebsausgaben abgesetzt werden?

Unter einer Spende versteht man eine Leistung, die ohne Erwartung eines besonderen Vorteils geleistet wird – Spenden sind freiwillige Zahlungen und somit prinzipiell nicht abzugsfähig.

Ein Abzug als Betriebsausgabe ist jedoch dann möglich, wenn es sich entweder um eine Spende handelt, die an eine im Gesetz genannte Einrichtungen geleistet wird (https://service.bmf.gv.at/service/allg/spenden/show_mast.asp), oder – wenn nicht aufgelistet – ein gültiger Spendenbegünstigungsbescheid zum Zeitpunkt der Spende vorhanden ist.

Sponsorzahlungen sind nur dann in den Betriebsausgaben zu erfassen, wenn sie nahezu ausschließlich betrieblich begründet sind und eine angemessene Gegenleistung zu der vom Gesponserten übernommenen Verpflichtung zu einer Werbeleistung darstellen (eine öffentliche Werbewirkung ist notwendig).

erstellt am 06/11/2015 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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