Selbstständig oder Dienstnehmer?

Selbstständig oder Dienstnehmer?

Bislang gab es viele Graubereiche und Unklarheiten bei der Frage, ob jemand selbstständig tätig ist oder als Angestellter gilt. Vor allem während durchgeführten Prüfungen führten diese Unklarheiten oftmals zu einer über mehrere Jahre rückwirkend verrechneten Pflichtversicherung.

Seit dem 01. Juli 2017 gibt es mit dem Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz ein verbessertes Verfahren, um die Abgrenzung zwischen Dienstnehmern und Selbstständigen präziser vornehmen zu können. Dazu sind unterschiedliche Überprüfungsmaßnahmen möglich:

  1. Neue Selbstständige und bestimmte gelistete Gewerbetreibende werden bei Neuanmeldung zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit einen Fragebogen erhalten, um zu überprüfen, ob eine beitragsrechtliche Selbstständigkeit oder ein Dienstverhältnis vorliegt
  2. Sofern im Zuge einer versicherungs- oder lohnabgabenrechtlichen Prüfung der Verdacht eines Dienstverhältnisses auftritt, muss von Seite der prüfenden Stelle (Finanzamt oder Gebietskrankenkasse) die SVA verständigt werden. In weiterer Folge wird gemeinsam die Zuordnung geklärt – stets unter Einbeziehung der SVA
  3. Prüfung durch Selbstinitiative: als bereits SVA versicherte Person kann über Antrag die Versicherungszuordnung geprüft werden (erfolgt über einen Fragebogen)

Durch die neue Rechtslage ergeben sich folgende Auswirkungen:

  • Bei Umqualifizierung: geringere Nachforderungen, da es zu einer beitragsrechtlichen Rückabwicklung kommen wird, wodurch alle zu Unrecht geleisteten Beträge an den neu zuständigen Krankenversicherungsträger überwiesen werden
  • Sofern keine Einigung zwischen der GKK und der SVA entsteht, hat die GKK einen Bescheid auszustellen: in diesem muss die GKK sich auch mit den Vorbringen der SVA auseinandersetzen
  • Bindung gegenüber den Steuerbehörden: Die Entscheidung ist für spätere Prüfungen bindend (sofern nicht eine maßgebliche Änderung der Umstände eintritt)

Steuerliche Konsequenzen: der Feststellungbescheid entfaltet Bindungswirkung für die steuerliche Zuordnung, ob nichtselbstständige oder selbstständige Einkünfte vorliegen

erstellt am 18/09/2017 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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