NPO-Hilfsfonds

NPO-Hilfsfonds

Förderbar sind Non-Profit-Organisationen (sofern diese gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke iSd §§ 34 bis 47 BAO verfolgen), Feuerwehrverbände, gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften und Rechtsträger, die an förderbaren Organisationen beteiligt sind.

Weiters müssen förderbare Organisationen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich nachweisbar vor dem 10.03.2020 errichten worden sein, deren Tätigkeiten in Österreich gesetzt werden und die Organisation durch einen durch die Ausbreitung von COVID-19 verursachten Einnahmenausfall beeinträchtigt. Es darf sich um kein Unternehmen in Schwierigkeiten handeln, in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung dürfen keine rechtskräftigen Finanzstrafen verhängt worden sein und die Organisation hat zumutbare Maßnahmen gesetzt, um förderbare Kosten zu reduzieren (= Schadensminderungspflicht).

Der nicht rückzahlbare Zuschuss ist mit dem Einnahmenausfall in den ersten drei Quartalen des Jahres 2020 im Vergleich zu Q1-3/2019 begrenzt. Ist die Summe der förderbaren Kosten geringer als EUR 3.000, wird dieser Betrag ersetzt. Ist die die Summe der förderbaren Kosten höher als EUR 3.000 wird höchstens der Einnahmen-Ausfall ersetzt.

Gefördert werden folgende Kosten, die im Zeitraum 01.04.2020 bis 30.09.2020 angefallen sind:

  • Miete und Pacht
  • Wasser, Energie & Telekommunikation
  • Versicherungen & Lizenzkosten
  • Vorlaufkosten für abgesagte Veranstaltungen, sog. frustrierte Aufwendungen (sofern vor dem 10.03.2020 entstanden)
  • Sonstige vertragliche Zahlungsverpflichtungen
  • Zinsaufwendungen
  • Verderbliche oder saisonale Ware (wenn Wertverlust mindestens 50% des Verkehrswertes)
  • Personalkosten nach Behinderteneinstellungsgesetz
  • COVID-19 bedingte Kosten (angefallen im Zeitraum 10.03.2020 bis 30.09.2020)

Zusätzlich ist ein Struktursicherungsbeitrag iHv 7% der Einnahmen des Jahres 2019 (alternativ Durchschnitt 2018 und 209) zu berücksichtigen.

Eine Antragstellung ist zwischen dem 08.07.2020 und dem 31.12.2020 möglich.

Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Beantragung Zuschuss > EUR 12.000 oder Einnahmen im Jahr 2019 > EUR 120.000) müssen die Angaben durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigt werden.

https://npo-fonds.at/

erstellt am 05/11/2020 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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