Kfz-Sachbezug bei wesentlicher Beteiligung eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Eine Bemessung auf Basis der tatsächlichen Kosten der Privatnutzung ist nur bei entsprechendem Nachweis dieser Kosten zulässig – die Finanzverwaltung akzeptiert nach momentanem Stand nur lückenlos geführte Fahrtenbücher als derartigen Nachweis.
Meist ergibt sich aufgrund der verpflichteten Anwendung der VO 70/2018 bei nicht geführtem lückenlosem Fahrtenbuch eine erhebliche Mehrbelastung an Einkommensteuer (plus DB, DZ und KommSt) für Gesellschafter-Geschäftsführer.
Tipp: Aufzeichnungen sind empfehlenswert!
erstellt am 15/03/2019 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten
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