Handwerkerbonus ab 1.7.2014

Handwerkerbonus ab 1.7.2014

Mit dem neuen Gesetz zur Förderung von Handwerkerleistungen sollen Handwerkerleistungen und Dienstleistungen im haushaltsnahen Bereich aktiv gefördert und ein Beitrag zur Bekämpfung von Schwarzarbeit geleistet werden.

Wer darf einreichen?
Natürliche Personen dürfen hinsichtlich des für eigene Wohnzwecke genutzten und im Inland gelegenen Wohnraums die Förderung in Anspruch nehmen. Sie kann sowohl für einen angemieteten Wohnraum als auch für einen Wohnraum im Eigentum geltend gemacht werden


Was wird gefördert?
Es werden sämtliche im Zusammenhang mit der Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung des Wohnraums gefördert. Nicht begünstigt sind etwa Materialkosten, Warenkosten, Entsorgungskosten oder Neuanschaffungen von Wohnraum.

 

In welchen Zeitraum müssen die Leistungen fallen?

Die Arbeitsleistungen müssen nach dem 30.6.2014 und vor dem 31.12.2015 begonnen worden sein.

 

Wie viel Förderung erhalte ich?

Der Handwerkerbonus wird im Rahmen eines Zuschusses im Ausmaß von 20% der Nettokosten (maximal € 3.000 pro Jahr) gewährt. Der Zuschuss ist daher mit € 600 pro Jahr und Förderungswerber gedeckelt.

 

 

Was ist dabei zu beachten?

Die Kosten der einzelnen Rechnungen müssen dabei mindestens € 200 betragen.

Wenn eine Förderung gewährt wird, können die zu Grunde liegenden Aufwendungen steuerlich nicht mehr als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend gemacht werden.

 

Daneben sind noch weitere Voraussetzungen zu beachten:

  • das Vorliegen einer Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes,
  • der Nachweis einer Banküberweisung 
  • die Erbringung der Leistungen durch Unternehmer, welche zur Ausübung des entsprechenden reglementierten Gewerbes befugt sind.

 

Nachdem nur ein betraglich begrenztes Gesamtfördervolumen pro Jahr zur Verfügung gestellt wird, können nach dessen Ausschöpfung keine Förderungen mehr ausbezahlt werden.

 

Wie reiche ich ein?

Die Antragstellung ist mittels Förderungsantrag bei den Einreichstellen, das sind die Bausparkassen, möglich.

erstellt am 14/08/2014 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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