Härtefallfonds Phase 2 – Update inkl. Comeback Bonus

Härtefallfonds Phase 2 – Update inkl. Comeback Bonus

Mit der neuen BMF Richtlinie vom 27. Mai 2020 wurden Verbesserungen betreffend Härtefallfonds umgesetzt und Kriterien nochmals überarbeitet.

Die Förderhöhe wird durch einen Comeback-Bonus deutlich erhöht. Dieser beträgt pauschal EUR 500,- für den gewählten Betrachtungszeitraum und wird unabhängig von einer Abgeltung des Nettoeinkommensentganges gewährt. Auf den Comeback-Bonus wird eine Förderung aus der Auszahlungsphase 1 oder eine Förderung aus dem Künstler-Sozialversicherungsfonds nicht angerechnet. Unternehmer, die bereits einen geringeren Betrag erhalten haben, bekommen die Differenz automatisch nachüberwiesen.

Die Förderdauer wird von drei auf sechs Monate erhöht (der Betrachtungszeitraum wird bis Mitte Dezember ausgedehnt), aus 9 Betrachtungszeiträumen können sechs Zeiträume (statt wie bisher drei) frei ausgewählt werden, die Anträge dafür müssen wie bisher jeweils separat gestellt werden.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html

erstellt am 01/06/2020 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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