Elektrofahrzeuge
Seit Anfang 2016 ist die Anschaffung eines unternehmerischen Elektrofahrzeuges vorsteuerabzugsberechtigt. Liegen die Anschaffungskosten des Fahrzeuges zwischen € 40.000 und € 80.000 steht der Vorsteuer-Abzug aliquot, ab Anschaffungskosten in Höhe von € 80.000 nicht mehr zu.
Außerdem fällt aufgrund des fehlenden CO2-Ausstoßes keine NoVa an.
Sollte ein Dienstnehmer das arbeitgebereigene Elektrofahrzeug privat nutzen dürfen, muss kein Sachbezug verrechnet werden.
erstellt am 06/12/2017 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten
zurück