Digitale Signatur bei Registrierkassen

Digitale Signatur bei Registrierkassen

Ab dem 01.04.2017 ist jede Registrierkasse bzw. jedes elektronische Aufzeichnungssystem durch eine technische Sicherheitseinrichtung gegen Manipulationen zu schützen.

Es ist auf jedem Beleg sicherzustellen, dass die Aufzeichnungen unveränderbar sind und Nachprüfbarkeit gegeben ist. Dieser aktive Manipulationsschutz ist am Beleg als QR-Code erkennbar.

Die Signatureinrichtung muss samt Zertifikat erworben werden, momentan sind in Österreich die Vertrauensanbieter A-Trust, GlobalTrust und PrimeSign zulässig.

Bitte nehmen Sie– sofern noch nicht geschehen – umgehend mit dem Hersteller Ihrer Registrierkasse Kontakt auf, um zu klären ob Ihre Registrierkasse in der Lage ist, das gesetzlich geforderte Sicherheitsmerkmal  zu erzeugen um somit der gesetzlichen Bestimmung gerecht zu werden!

Wird die Sicherheitseinrichtung in Betrieb genommen, müssen folgende Punkte durchgeführt werden:

  • Registrierung der Sicherheitseinrichtung und der Kasse (falls noch nicht geschehen) über FinanzOnline
  • Erstellung eines Startbeleges der Registrierkasse
  • Prüfung des Startbeleges über die kostenlose BMF-Belegcheck-App und FinanzOnline

 

Die vorsätzliche Unterlassung der Einrichtung der Sicherheitsvorkehrungen stellt eine Finanzordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldstrafe von bis zu € 5.000,- bestraft wird. Sollte ein Abgabenpflichtiger seine Aufzeichnungen vorsätzlich verfälschen, liegt eine Finanzordnungswidrigkeit vor, die mit bis zu € 25.000,- geahndet wird.

 

Wir empfehlen Ihnen außerdem, sich folgendes Informationsvideo anzusehen:

https://bmf-webtv.ots.at/aktuell/informationsvideo-in-5-schritten-zur-legalen-registrierkasse

Allfällige Fragen werden auch unter folgendem Link der Website des Bundesministeriums für Finanzen beantwortet:

https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/Sicherheitseinrichtung_in_Registrierkassen.html

erstellt am 02/02/2017 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

zurück