Besteuerung bei Dividendenzahlungen ausländischer Aktien in inländischen Depots

Besteuerung bei Dividendenzahlungen ausländischer Aktien in inländischen Depots

Dividendeneinkünfte unterliegen in Österreich einer Besteuerung von 27,5%. Hat ein inländischer Privatanleger ausländische Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, kann es jedoch zu einer weitaus höheren Steuerlast kommen, da Besteuerungsansprüche verschiedener Staaten aufeinandertreffen.

Um Doppelbesteuerung weitestgehend zu vermeiden, hat Österreich mit sehr vielen Staaten so genannte Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Grundsätzlich darf der Quellenstaat laut diesen Doppelbesteuerungsabkommen maximal 15 % der Bruttodividende als Steuer einbehalten. Wenn ausländische Aktien in einem inländischen Depot liegen, werden bei Auszahlung der Dividende seitens der Bank automatisch 12,5% Kapitalertragsteuer einbehalten, um insgesamt eine Besteuerung von 27,5% zu erzielen. Die ausländische Steuer wird also auf die österreichische Kapitalertragsteuer angerechnet.

Leider wird im Ausland sehr oft ein viel höherer Prozentsatz als 15 % an Quellensteuer einbehalten (siehe nachfolgende beispielhafte Übersicht), weshalb es für den Steuerpflichtigen zu einer viel höheren Steuerlast kommt, als gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Differenzbetrag kann von den ausländischen Behörden zurückgefordert werden, allerdings gelten für alle Länder unterschiedliche Vorschriften, was die Rückforderung oft sehr schwierig macht. Wenn man sich diese Mühen ersparen will, sollte man nur Aktien aus Ländern kaufen, bei denen tatsächlich nur ausländische Steuer von 15% einbehalten wird.

Berechnungsbeispiele:

Quellenstaat

Deutschland

Luxemburg

Quellensteuer

26,375 %

15,000 %

anrechenbar lt. DBA

15,000 %

15,000 %

inländische KESt

27,500 %

27,500 %

Abzug bei Dividendenzahlung

Quellensteuer

26,375 %

15,000 %

inländische KESt

12,500 %

12,500 %

(inländ. KESt = 27,5 % KESt abzgl. 15 % anrechenbare Quellensteuer)

SUMME

38,875 %

27,500 %

Rückforderungsanspruch

JA

NEIN

Quellensteuer

26,375 %

15,000 %

Anrechenbar lt. DBA

15,000 %

15,000 %

DIFFERENZ (=Anspruch)

11,375 %

0,000 %

 

Quellensteuersätze:

Quellenstaat

Steuersatz in %

Belgien

30

Deutschland

26,375

Finnland

30

Frankreich

30

Griechenland

25

Großbritannien

0

Italien

26

Niederlande

15

Österreich

27,5

Schweden

30

Schweiz

35

Spanien

19

USA

15

erstellt am 18/07/2019 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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