Änderungen für Arbeitnehmer: Was bringt das Pendlerpauschale neu?

Änderungen für Arbeitnehmer: Was bringt das Pendlerpauschale neu?

Im Jahr 2013 gibt es einige Änderungen betreffend das Pendlerpauschale. Viele Arbeitnehmer werden zukünftig besser aussteigen, andere werden um das Pendlerpauschale umfallen. Im Folgenden eine kurze Übersicht über die wichtigsten Neuerungen:

NEU: Pendlereuro ab 01.01.2013

Der Pendlereuro fungiert als Absetzbetrag, er reduziert somit die Lohnsteuer. Der Pendlereuro wird durch den Arbeitgeber in der Lohnabrechnung berücksichtigt und beträgt pro Distanzkilometer 2 Euro jährlich.

 

NEU: Privatnutzung eines Firmenwagens ab 01.05.2013

Ab 01.05.2013 steht dem DienstnehmerIN weder eine Pendlerpauschale noch ein Pendlereuro zu, sofern dem Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Fahrzeug für die Wegstrecke angeboten wird.

 

NEU: "Jobticket" für alle Dienstnehmer steuerfrei ab 01.01.2013

Für den Dienstnehmer: Betriebe können nun freiwillig den Beschäftigten die Fahrkarte für die Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeit als Sachbezug zusätzlich zum Gehalt zur Verfügung stellen, ohne Lohnsteuer, Lohnnebenkosten oder Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Wird das Jobticket in Anspruch genommen geht der Anspruch auf das Pendlerpauschale verloren.

 

Für den Dienstgeber: Die Arbeitgeber können die Kosten für Jobtickets als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Die Rechnung muss auf den Arbeitgeber lauten und hat den Namen des Arbeitnehmers zu beinhalten.

 

Änderung: Pendlerpauschale für Teilzeitkräfte

Erfolgt die Zurücklegung der Entfernung durch den ArbeitnehmerIN

  • an mindestens 11 Tagen im Kalendermonat besteht ein voller Anspruch auf das Pendlerpauschale
  • an mindestens 8 Tagen, aber nicht mehr als 10 Tagen im Kalendermonat; so besteht ein Anspruch im Ausmaß von 2/3 des Betrages
  • an mindestens 4 Tagen, aber nicht mehr als 7 Tagen im Kalendermonat; so besteht ein Anspruch im Ausmaß von 1/3 des Betrages

 

Hat der ArbeitnehmerIN mehrere Arbeitsstätten, besteht max. ein Anspruch eines vollen Pendlerpauschales (d.h. 3/3 des Betrages)

 

Berücksichtigung der neuen Gesetzeslage:

Ist bereits vor 01.01.2013 ein Formular abgegeben worden, sind die neuen Regelungen ab 01.01.2013 vom Dienstgeber zu berücksichtigen. Eine neuerliche Einreichung ist nicht erforderlich.

 

erstellt am 21/05/2013 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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