Arbeitnehmerveranlagung - die Steuererklärung für Angestellte

Arbeitnehmerveranlagung - die Steuererklärung für Angestellte

Viele Österreicher sind der Meinung, dass man nur dann zum Steuerberater gehen sollte, wenn man selbstständig ist. Doch auch als Arbeitnehmer kann man mehr von der Steuer absetzen, als vielen bewusst ist.

Mittlerweile gibt es die antragslose Veranlagung, was bei vielen Angestellten zu großen Steuergutschriften führt, ohne dass sie selber aktiv eine Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt abgeben müssen. Trotzdem kann es sich in vielen Fällen auszahlen, eine Arbeitnehmerveranlagung zu machen, da einerseits Ausgaben in Zusammenhang mit dem Angestellenverhältnis, aber auch Ausgaben wie Krankheitskosten, Kinderbetreuungskosten oder diverse Versicherungen im Rahmen der Steuererklärung abgesetzt werden können.

Die Arbeitnehmerveranlagung kann auch noch 5 Jahre nach Ablauf eines Kalenderjahres abgegeben werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass Sie im Jahr 2019 noch die Arbeitnehmerveranlagungen der Jahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 abgeben können.

In folgenden Fällen kann sich eine Arbeitnehmerveranlagung möglicherweise für Sie auszahlen:

  • Unternehmen Sie Dienstreisen, verwenden Sie ihr privates Telefon auch für die Arbeit oder arbeiten Sie von zuhause aus?
  • Haben Sie Ausgaben für Kinderbetreuung?
  • Besucht Ihr Kind eine Ausbildungsstätte außerhalb Ihres Wohnorts?
  • Pendeln Sie mit dem Auto in die Arbeit, weil der Arbeitsweg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unerverhältnismäßig lang ist?
  • Haben Sie eine Fortibildung, Ausbildung oder Umschulunge gemacht, für die Ihr Arbeitgeber nichts dazu gezahlt hat?

Wenn einer dieser Fälle auf Sie zutrifft, melden Sie sich bei uns, wir können Ihnen dabei helfen die zuviel gezahlte Steuer vom Finanzamt zurückzuholen.

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