.

Zentrales Kontenregister

Zentrales Kontenregister

Was ist das Zentrale Kontenregister? Wer kann darauf zugreifen? Dürfen Behörden in meine Konten Einsicht nehmen?

Das zentrale Kontenregister ist eine Datenbank, in der zu jedem Konto bei einer inländischen Bank die Kontostammdaten erfasst werden (dazu zählen z.B. die Kontonummer, der Name und das Geburtsdatum der Kontoinhaberin/des Kontoinhabers oder das Errichtungs- und Schließungsdatum des Kontos). Kontostände oder Umsätze werden nicht gespeichert.

Das Kontenregister gibt  rückwirkend darüber Auskunft, welche Personen welche Konten seit dem 01.03.2015 innehaben bzw. innegehabt haben.

Seit dem 5. Oktober 2016 können Staatsanwaltschaften, Strafgerichte, Finanzstrafbehörden, das Bundesfinanzgericht und Abgabenbehörden in Österreich auf das zentrale Kontenregister zugreifen.

Wenn die Abgabenbehörde Einsicht in das Kontenregister nimmt (nur zulässig, wenn die Abgabenbehörde Bedenken gegen die Richtigkeit der Abgabenerklärung hat und ein Ermittlungsverfahren einleitet), erfolgt eine Verständigung der betroffenen Person über FinanzOnline.

Von der Einsichtnahme in das Kontenregister ist die direkte Einsicht in ein Konto (Kontenöffnung) zu unterscheiden. Diese bedarf vorab eine richterliche Genehmigung des Bundesfinanzgerichts.

(erstellt am 18.10.2016 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten)

erstellt am 18/10/2016 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

zurück