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Wichtige Änderungen in der Lohnverrechnung ab 01.01.2019

Wichtige Änderungen in der Lohnverrechnung ab 01.01.2019

Ab 2019 gibt es keine Meldungen mehr an die Krankenkasse ohne Beitragskontonummer! Bei Neugründungen müssen vor Anmeldung des ersten Dienstnehmers ca. 3 Arbeitstage zusätzlich zur Anforderung eingeplant werden.

Die Mindestangaben-Anmeldung wird durch die „Vor-Ort-Anmeldung“ ersetzt und ist NUR per FAX mit einer speziellen FAX-Vorlage oder per Telefon möglich. Sie bietet keinen Krankenversicherungsschutz und dient nur als Nachweis im Falle einer Betretung durch die Finanzpolizei. Die Vollanmeldung ist wie bisher innerhalb von 7 Kalendertagen nachzuholen.

Folgende Unterlagen müssen unbedingt in Kopie vorliegen:

  • Behördlicher Lichtbildausweis (vollständiger Name, Geburtsdatum + Staatsangehörigkeit)
  • E-Card (Vorlage kann NUR unterbleiben, falls Dienstnehmer noch nicht über eine E-Card verfügt / noch nie in Österreich gearbeitet hat!)
  • Meldezettel (Angabe der Wohnadresse ist ab 2019 zwingend notwendig!)
  • Arbeitserlaubnis, Beschäftigungsbewilligung, Daueraufenthalt EU…

Neben Angabe der Adresse bei Anmeldung müssen diesbezügliche Änderungen ab 2019 auch während des Dienstverhältnisses an die Krankenkasse übermittelt werden. Diese bitte immer umgehend an die Lohnverrechnung melden und Ihre Dienstnehmer dahingehend informieren, diesbezügliche Änderungen Ihnen sofort bekanntzugeben.

Weitere Infos entnehmen Sie bitte aus dem Newsletter zum Jahresende.

erstellt am 12/12/2018 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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