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Vorsteuerrückerstattung EU und Drittländer

Vorsteuerrückerstattung EU und Drittländer

Österreichische Unternehmer können sich unter bestimmten Voraussetzungen die im Ausland in Rechnung gestellte Vorsteuer zurückholen.

Der Erstattungsantrag für Länder des EU-Raumes muss bis spätestens 30. September des Folgejahres elektronisch über das Portal FinanzOnline eingereicht werden. Ein Antrag ist nur zulässig, wenn der zu erstattende Betrag mindestens € 400,- beträgt (falls als Erstattungszeitraum die Quartale gewählt werden) oder mindestens € 50,- beträgt (falls als Erstattungszeitraum das Kalenderjahr gewählt wurde). Für jeden Erstattungsmitgliedsstaat muss ein eigener Antrag gestellt werden.


Der Erstattungsantrag für Drittländer ist hingegen bereits bis zum 30. Juni einzureichen.
Die Fristen können nicht verlängert werden und ein verspätetes Einreichen des Antrages führt zur Verweigerung der Vorsteuererstattung.

erstellt am 20/06/2018 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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