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NoVA Vergütung

NoVA Vergütung

Gab es bereits einen steuerbaren NoVA-Tatbestand, ist die Vergütung der NoVA innerhalb von fünf Jahren auf Antrag in folgenden Fällen möglich:

  • der Personenkraftwagen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht (mehr) zum Verkehr zugelassen wird
  • innerhalb von fünf Jahren nach der Lieferung ist für das Kraftfahrzeug im Inland keine Zulassung zum Verkehr erfolgt
  • eine Steuerbefreiung für Fahrschulfahrzeuge, Miet-, Taxi- und Gästewagen, Rettungsfahrzeuge oder für KFZ mit einem sonstigen begünstigten Verwendungszweck gegeben ist

Bei einer Verbringung ins Ausland wird die NoVA anteilig in folgenden Fällen rückvergütet:

  • ZulassungsbesitzerIn verbringt oder liefert selbst nachweislich ein Fahrzeug ins Ausland
  • Ein(e) FahrzeughändlerIn verbringt oder liefert ein Fahrzeug nachweislich ins Ausland
  • nach Beendigung der gewerblichen Vermietung im Inland wird ein Fahrzeug nachweislich ins Ausland verbracht oder geliefert.

Geeignete Nachweise müssen erbracht werden (Beweismittel der Verbringung/Veräußerung ins Ausland).

erstellt am 06/04/2017 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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