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Neuerungen Personalverrechnung

Neuerungen Personalverrechnung

Folgende Änderungen ergeben sich betreffend Personalverrechnung:

Wegfall der täglichen Geringfügigkeitsgrenze
Ab dem 01.01.2017 gibt es keine tägliche Geringfügigkeitsgrenze mehr, für die Beurteilung eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses ist nur mehr die monatliche Grenze ausschlaggebend – diese beträgt im Jahr 2017 € 425,70.

Wiedereingliederungsteilzeitgesetz
Das neue Gesetz soll den besseren Arbeitseinstieg nach einem langen Krankenstand erleichtern. Das Modell dazu ist von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite freiwillig und eröffnet die Möglichkeit, nach langen Krankenständen schrittweise wieder in den Beruf einzusteigen. Näheres dazu unter
https://www.wko.at/site/Erfolge/Wiedereingliederungsteilzeitgesetz.html

Lohnabgabenbefreiuung von Aushilfskräften
Ab dem 01.01.2017 darf ein Unternehmer zu Stoßzeiten geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer anstellen, die unter bestimmten Voraussetzungen steuerbefreit sind. Die Befreiung gilt auch für die Abgaben Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag. Diese Begünstigung ist befristet bis zum Jahr 2019. Voraussetzungen für diese Steuerbefreiungen finden Sie unter https://www.wko.at/service/steuern/Steuerbefreiung-fuer-Aushilfskraefte.html

Eigenes Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz
Mit dem 01.01.2017 ist das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz in Kraft getreten – damit wurde ein eigenes Gesetz geschaffen um sämtliche Bestimmungen klar zusammenzufassen und zusätzlich in der Umsetzung den EU-Durchsetzungsrichtlinien gerecht zu werden. Dieses enthält vor allem Bestimmungen für die Bezahlung von Arbeitnehmern, entsendeten Arbeitskräften und die Vorgehensweise bei Unterentlohnung, die teils drastische Strafen vorsieht.

erstellt am 06/04/2017 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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