.

Investitionen vor Jahresende

Investitionen vor Jahresende

Welche Punkte sollten Sie hinsichtlich Investitionen vor dem Jahresende beachten?

Geringwertige Wirtschaftsgüter: Getätigte Investitionen mit einem Wert von bis zu € 400,- (bei vorsteuerabszugsberechtigten Unternehmern exklusive Umsatzsteuer) können als sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter sofort steuerlich abgesetzt werden.

Abschreibung bei Investitionen: sollten Sie noch dieses Jahr Investitionen > € 400,- tätigen, gilt die Halbjahresabschreibung, d.h. die anteilige jährliche steuerliche Abschreibung reduziert sich um die Hälfte.

erstellt am 06/12/2017 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

zurück