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e-Zahlung an das Finanzamt ab 01.04. verpflichtend

e-Zahlung an das Finanzamt ab 01.04. verpflichtend

In der am 16.02.2016 veröffentlichten Verordnung wurde vom Gesetzgeber beschlossen, dass Zahlungen an das Finanzamt ab 01.04. elektronisch durchzuführen sind, wenn dies dem Abgabepflichtigen zumutbar ist.

Zumutbarkeit ist demnach dann gegeben, wenn das Electronic-Banking-System der eigenen Bank bereits zur Entrichtung von Abgaben oder anderen Zahlungen genutzt wird UND man über einen Internetanschluss verfügt.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, müssen Steuerzahlungen wie bereits in unserem vorherigen Newsletter erläutert über die Funktion ‚Finanzamtszahlung‘  über das Electronic-Banking-System eingebracht oder über das ‚eps‘-Verfahren in Finanz-Online durchgeführt werden.

Wichtig ist dabei, auf eine korrekte Bezeichnung der Zahlungen zu achten, da dies ansonsten zu Unstimmigkeiten, Doppelbuchungen etc. führen kann.

Wenn Sie über einen Internetanschluss verfügen, aber bisher kein Electronic-Banking-System verwenden, können Sie die Abgaben weiterhin mit den herkömmlichen Zahlungsanweisungen überweisen. Dann ist aber ebenso unbedingt darauf zu achten, ob die Zahlungen richtig zugeordnet können und richtig erfasst werden.

erstellt am 24/03/2016 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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