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Anforderungen an eine Prognoserechnung

Anforderungen an eine Prognoserechnung

Welche Anforderungen bzw. Punkte bei der Erstellung einer Prognoserechnung beachtet werden müssen, können Sie im Folgenden nachlesen.

Sofern Zweifel an der Eigenschaft einer Einkommensquelle bestehen, hat der Betätigende eine Prognoserechnung darüber abzugeben, dass jene Betätigung in ihrer Entwicklung innerhalb eines „absehbaren Zeitraumes“ (Vermietung: je nach Regelung 20-25 Jahre) einen Gesamtüberschuss erwarten lässt. Ansonsten fällt die Tätigkeit im steuerlichen Sinne unter den Begriff der Liebhaberei und es entfallen die damit einhergehenden Vorteile.

Maßgeblich für die Prognose sind keine Wunschvorstellungen, sondern realistische Ergebnisse und Verhältnisse. Im jeweiligen Bereich typische Risiken sind abzuschätzen. Wenn sich die Betätigung zwischenzeitlich ändert, gilt die bisherige Betätigung als beendet, für die neue Tätigkeit ist eine neue Prognose zu erstellen. Für beide Tätigkeiten ist demnach eine Prognose zu erstellen.

Wenn im Endeffekt die tatsächlichen hinter den prognostizierten Einnahmen zurückbleiben bzw. im Beobachtungszeitraum höhere als die prognostizierten Ausgaben auftreten, so ist es gerechtfertigt, die Prognoserechnung in Zweifel zu ziehen. Jedenfalls muss die Prognoserechnung dazu geeignet sein, einen Beweis für die objektive Ertragsfähigkeit der jeweiligen Betätigung zu erbringen.

(erstellt am 01.09.2016 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten)

erstellt am 13/08/2016 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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