.

Rückzahlung von Gutschriften Finanzamt

Rückzahlung von Gutschriften Finanzamt

Aktuell besteht die Möglichkeit, eine Gutschrift (z.B. aus einer Umsatzsteuervoranmeldung) auch dann rückgezahlt zu bekommen, wenn am Abgabenkonto eine Zahlungserleichterung besteht.

Die Voraussetzung dafür ist, dass ein Zahlungserleichterungsansuchen über FinanzOnline beantragt wurde oder bereits eine Zahlungserleichterung mit Bescheid bewilligt wurde.

Gutschriften können dann nicht zur Gänze zurückbezahlt werden, wenn

  • Noch Vorauszahlungen für Einkommen- oder Körperschaftsteuer zu leisten sind
  • Einfuhrumsatzsteuer EUSt auf dem Abgabenkonto verbucht ist
  • Die Gutschrift Ergebnis einer Beschwerdevorentscheidung oder eines stattgebenden Erkenntnis des BFG ist
  • Rückstände auf einem anderen Abgaben- oder Strafkonto bestehen

erstellt am 01/06/2020 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

zurück