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Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung ab 01.01.2019

Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung ab 01.01.2019

Mit 01.01.2019 wurde ein neues Meldesystem der Krankenversicherungsträger in Betrieb genommen, dieses ist seit 22.02.2019 (Beitragszeitraum Jänner 2019) die Regel.

Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) ist die Basis dieses neuen Systems und vereint die monatliche Beitragsnachweisung und den jährlichen SV Lohnzettel in einer gemeinsamen Meldung.

Durch die neuen Meldungen wird nicht nur die gesetzliche Anmeldeverpflichtung abschließend erfüllt, auch erfolgt auf Basis der gemeldeten individuellen Beitragsgrundlagen die zusätzliche Meldung der davon zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträgen, Umlagen/Nebenbeiträge und der Beiträge für die Betriebliche Vorsorge. Dadurch ist es den Krankenversicherungsträgern möglich, Änderungen von Versicherungsverläufen automatisch zu verarbeiten.

Grundsätzlich hat die Einführung der mBGM für den einzelnen Versicherten keine Auswirkungen, Daten können ab sofort aber aktueller abgefragt werden (z.B. laufende Abfrage des Pensionskontos).

erstellt am 15/03/2019 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten

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